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Info vom auswertigen amt 20.03.2009, 10:14sri_lanka_fan
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Reise- und Sicherheitshinweis/ Teilreisewarnung
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1. Sri Lanka:
2. Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Sri Lanka:
Stand 19.03.2009
(Unverändert gültig seit: 19.03.2009)


2. Sicherheitshinweise
Im Norden Sri Lankas herrscht weiterhin Bürgerkrieg. Vor Reisen in Gebiete nördlich der A12, die von Puttalam im Westen bis Trincomalee im Osten verläuft sowie in die Ostprovinzen (Bezirke Trincomalee, Batticaloa und Ampara) wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich bei der Botschaft zwecks Eintragung in die Deutschenliste zu melden.

Nördliche, östliche und südöstliche Landesteile

Die Kriegshandlungen haben in letzter Zeit deutlich an Intensität zugenommen. Aufgrund der offenbaren militärischen Erfolge der Regierungstruppen gegen die LTTE ist eine Beendigung der offenen Kampfhandlungen in den nächsten Wochen nicht auszuschließen. Dies bedeutet nicht, dass damit auch der Guerilla-Krieg der LTTE endet. Es muss vielmehr mit seiner Fortsetzung gerechnet werden, durchaus auch mit landesweiten Auswirkungen.

Im Osten des Landes führen die Anwesenheit paramilitärischer Gruppen und das Wiedereinsickern von LTTE-Kämpfern zu einem hohen Maß an Unsicherheit.

Das südlich von der A12 gelegene Kulturdreieck (Anuradhapura, Polonnaruwa, Sigirya) ist von den Kampfhandlungen nicht unmittelbar betroffen. Aufgrund der Nähe zum Kriegsgebiet ist jedoch mit zahlreichen Militärkontrollen zu rechnen.

Im Yala-Nationalpark finden weiterhin Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und LTTE-Kämpfern statt. Von Reisen in den Yala-Nationalpark sowie dessen Umgebung östlich der A2 (von Hambantota bis Wellawaya) und südlich der A4 (von Wellawaya bis Pottuvil) wird daher abgeraten.

Hauptstadt Colombo und übrige Landesteile

Seit Beendigung des Waffenstillstands im Januar 2008 war auch die Hauptstadt Colombo mehrfach von Anschlägen betroffen. Ziel waren insbesondere öffentliche Verkehrsmittel und militärische Einrichtungen. Die starke Präsenz des Militärs und der Polizei ist unübersehbar. Anordnungen an den häufigen Sicherheitskontrollen sollten unbedingt befolgt werden. Größere Menschenansammlungen sind zu meiden. Zuletzt fand am 20. Februar 2009 ein LTTE-Angriff mit einem Leichtflugzeug auf ein Regierungsgebäude in der Innenstadt von Colombo statt, bei dem es zu zwei Todesopfern und zahlreichen Verletzten kam.

Am internationalen Flughafen Colombo werden derzeit verstärkte Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Die zuständigen Behörden erteilen hierzu keine detaillierten Auskünfte. Das Ausmaß dieser Maßnahmen ändert sich laufend. Bei An- und Abreise am Flughafen sollten Reisende daher einen erheblich erhöhten Zeitbedarf einkalkulieren.

Die von Touristen bevorzugten Reiseziele an der Küste im Südwesten und Süden (u.a. Bentota, Beruwela, Hikkaduwa) sowie im südlichen Landesinnern (Kandy, Teehochland) sind vom Bürgerkrieg bisher weitgehend verschont geblieben. Es muss aber nach wie vor mit Anschlägen überall auf der Insel gerechnet werden, wie der Selbstmordanschlag vom 10. März 2009 auf eine muslimische Prozession in Matara im Süden Sri Lankas gezeigt hat, der 15 Todesopfer und viele Verletzte forderte.

Reisen über Land

Nachtfahrten sind auch aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte zu unterlassen; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten. Hauptverkehrsstraßen bieten eine höhere Sicherheit als weniger kontrollierte Nebenwege und sind deshalb unter den oben genannten Einschränkungen vorzuziehen. Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn sollten aufgrund der Anschlagsgefahr gemieden werden.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise nach Sri Lanka erteilt.

Es wird dringend geraten, die durch das Visum gesetzte Aufenthaltsdauer nicht zu überschreiten. Verlängerungen von Touristenvisa sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (e-mail: adcvisa@immigration.gov.lk).

Reisedokumente

Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Es wird empfohlen, insbesondere im Hinblick auf Kontrollen im Lande, den Reisepass stets mit sich zu führen.

Bei Kindern ist der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ausreichend. Kinderreisepässe werden anerkannt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.


5. Besondere Zollvorschriften
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.

Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.

Einfuhr von Haustieren

Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.

Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. 0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619).

Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.


7. Medizinische Hinweise
Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis und Malaria auftreten.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll in Abhängigkeit von Dauer des Aufenthaltes und genauer Reiseroute. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise von dem Tropenarzt individuell verschrieben werden. Derzeit empfohlen werden von Tropenmedizinern die Einnahme von Lariam oder die beiden Medikamente Resochin und Paludrine. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Denguefieber kommen vor.

Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein.

Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Info vom auswertigen amt 01.04.2009, 23:02admin-Indi
Hi Sri Lanka Fan,
das sind doch mal richtig wichtige und nützliche Infos die sehr Aktuell sind.
Ich bin geschockt wie wenig Informationen ich über die letzten Monate aus Sri Lanka habe.
Ich habe z.b nicht gewußt, dass die LTTE Kämpfe wieder so dramatische Ausmaße angenommen haben.
Nach dieser Infowelle würde ich im Moment garnicht unbedingt dort Urlaub machen wollen.
Bisher waren die LTTE nur oberhalb von Trincomalee zu finden. Natürlich gab es auch mal anzeichen unterhalb.. aber kaum gezielte Anschläge in der Hauptstadt.
Ich meine das einzige große war doch am Flughafen 2000 oder so...

Sehr schlimm was da abgeht. Ich will nur hoffen das die das irgendwann in den Griff bekommen.
Vor allem leiden alle darunter, nicht nur das der Krieg alles schlimmer macht..sondern der Tourismus leidet darunter und davon leben die meisten Einheimischen ja schließlich.

Ich denke das ich noch eine Seite einrichten muss, wo man die Aktuellen Nachrichten aus Sri Lanka nachlesen kann.

Da werden wir uns mal etwas überlegen müssen.

Nach Möglichkeit muss das dann aber auch Automatisch gehen. Schließlich hat man nicht täglich die Zeit dafür alles auf dem neusten Stand zu bringen..

bis später mal und weiter so..
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Info vom auswertigen amt 19.05.2009, 10:27sri_lanka_fan
neue infos vom auswertigen amt stand 18.05.09

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Reise- und Sicherheitshinweis/ Teilreisewarnung
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1. Sri Lanka:
2. Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Sri Lanka:
Stand 18.05.2009
(Unverändert gültig seit: 25.05.2009)


2. Sicherheitshinweise
Die Kampfhandlungen im Bürgerkriegsgebiet sind offensichtlich zum Ende gekommen. Mangels unabhängiger Beobachter sind die Angaben nicht überprüfbar.

Vor Reisen in Gebiete nördlich der A12, die von Puttalam im Westen bis Trincomalee im Osten verläuft sowie in die Ostprovinzen (Bezirke Trincomalee, Batticaloa und Ampara) wird weiterhin gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich bei der Botschaft zwecks Eintragung in die Deutschenliste zu melden.

Nördliche, östliche und südöstliche Landesteile

Auch nach der offenbaren Beendigung der offenen Kampfhandlungen kann eine Fortsetzung des Guerilla-Krieges durch die LTTE mit u.U. landesweiten Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden.

Im Osten des Landes führen die Anwesenheit paramilitärischer Gruppen und die weitere Präsenz von LTTE-Kämpfern zu einem hohen Maß an Unsicherheit.

Das südlich von der A12 gelegene Kulturdreieck (Anuradhapura, Polonnaruwa, Sigirya) war von den Kampfhandlungen im Norden nicht betroffen. Aufgrund der Nähe zum Bürgerkriegsgebiet ist jedoch weiterhin mit zahlreichen Militärkontrollen zu rechnen.

Im Yala-Nationalpark fanden auch in den vergangenen Wochen sporadische Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und LTTE-Kämpfern statt. Von Reisen in den Yala-Nationalpark sowie dessen Umgebung östlich der A2 (von Hambantota bis Wellawaya) und südlich der A4 (von Wellawaya bis Pottuvil) wird daher abgeraten.

Hauptstadt Colombo und übrige Landesteile

Insbesondere im ersten Halbjahr 2008 war auch die Hauptstadt Colombo mehrfach von Anschlägen betroffen. Ziel waren insbesondere öffentliche Verkehrsmittel und militärische Einrichtungen. Die starke Präsenz des Militärs und der Polizei ist unübersehbar. Anordnungen an den häufigen Sicherheitskontrollen sollten unbedingt befolgt werden. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Zuletzt fand am 20.02.2009 ein LTTE-Angriff mit einem Leichtflugzeug auf ein Regierungsgebäude in der Innenstadt von Colombo statt, bei dem es zu 2 Todesopfern und zahlreichen Verletzten kam.

Am internationalen Flughafen Colombo werden derzeit verstärkte Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Die zuständigen Behörden erteilen hierzu keine detaillierten Auskünfte. Das Ausmaß dieser Maßnahmen ändert sich laufend. Bei An- und Abreise am Flughafen sollten Reisende daher einen erheblich erhöhten Zeitbedarf einkalkulieren.

Die von Touristen bevorzugten Reiseziele an der Küste im Südwesten und Süden (u.a. Bentota, Beruwela, Hikkaduwa) sowie im südlichen Landesinnern (Kandy, Teehochland) sind vom Bürgerkrieg bisher weitgehend verschont geblieben. Es muss aber nach wie vor mit Anschlägen überall auf der Insel gerechnet werden. Ein Selbstmordanschlag am 10. März 2009 auf eine muslimische Prozession in Matara im Süden Sri Lankas forderte 15 Todesopfer und viele Verletzte.

Reisen über Land

Nachtfahrten sind auch aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte zu unterlassen; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten. Hauptverkehrsstraßen bieten eine höhere Sicherheit als weniger kontrollierte Nebenwege und sind deshalb unter den oben genannten Einschränkungen vorzuziehen. Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn sollten aufgrund der Anschlagsgefahr gemieden werden.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise nach Sri Lanka erteilt.

Es wird dringend geraten, die durch das Visum gesetzte Aufenthaltsdauer nicht zu überschreiten. Verlängerungen von Touristenvisa sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (e-mail: adcvisa@immigration.gov.lk).

Reisedokumente

Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Es wird empfohlen, insbesondere im Hinblick auf Kontrollen im Lande, den Reisepass stets mit sich zu führen.

Bei Kindern ist der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ausreichend. Kinderreisepässe werden anerkannt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.


5. Besondere Zollvorschriften
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.

Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.

Einfuhr von Haustieren

Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.

Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. 0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619).

Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.


7. Medizinische Hinweise
Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis und Malaria auftreten.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll in Abhängigkeit von Dauer des Aufenthaltes und genauer Reiseroute. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise von dem Tropenarzt individuell verschrieben werden. Derzeit empfohlen werden von Tropenmedizinern die Einnahme von Lariam oder die beiden Medikamente Resochin und Paludrine. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Denguefieber kommen vor.

Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein.

Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html

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Weitere Informationen
Weitere Länder- und Reiseinformationen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/ListeNeuesteSicherheitshinweise.html
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp

Internetangebot des Auswärtigen Amts:
auswaertiges-amt.de

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